Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Plattformen

Die Firma Recruiting Now GmbH, Mangfallstraße 3, 83703 Gmund am Tegernsee (im Folgenden: „Anbieter“) gewährt Unternehmen im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen (im Folgenden: "Kunde") aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: "AGB") die Möglichkeit der Inanspruchnahme der nachfolgenden Leistungen, soweit der Anbieter und der Kunde im Einzelfall aufgrund eines Angebots und dessen Annahme (im Folgenden: "Einzelvertrag") nicht abweichendes in Textform nach § 126b BGB (im Folgenden: "Textform") vereinbaren:

  • Nutzung von vom Anbieter oder von durch den Anbieter beauftragten Dritten betriebenen Bewerbungsplattformen als Software-as-a-Service (SaaS) oder mobile App, Portale oder Webauftritte (im Folgenden jeweils als "Plattform" bezeichnet) über das Internet, mittels vom Anbieter für den Kunden eingerichteter individueller Zugänge oder Nutzerkonten (im Folgenden jeweils: "Benutzeraccount") und von ggfs. damit im Zusammenhang stehenden weiteren Diensten (z.B. Tools, Funktionalitäten, mobile Apps).
  • Erbringung von Premium Services wie z.B. Recruiting-Checks, Veröffentlichung von Stellenausschreibungen auf der Plattform oder Portalen von Dritten (im Rahmen verschiedener Leistungspakete wie z.B. "Job Flat" oder "Job Boost"), Social Recruiting, Einrichtung von Schnittstellen, Anzeigen-Service, Employer Branding Kampagnen oder Erstellung einer Karriere-Website durch den Anbieter.

§ 1 Anwendungsbereich der AGB
a. Die vorliegenden Bestimmungen dieser AGB finden Anwendung auf sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden in Bezug auf eine oder mehrere Plattformen und/oder Premium Services, vorwiegend auf zwischen den Parteien geschlossene Einzelverträge.

b. Eine Plattform wird durch den Anbieter je nach Regelung des Einzelvertrages entweder gegen Zahlung des in Ziff. 9 dieser AGB beschriebenen Entgelts, oder entgeltfrei angeboten und zur Nutzung zur Verfügung gestellt (im Weiteren "kostenfreies Angebot"). Kostenfreie Angebote werden dem Kunden im Rahmen einer funktionell eingeschränkten Version der Plattform zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Zurverfügungstellung kostenfreier Angebote, insbesondere auf deren weitere kostenfreie Nutzung nach Ablauf oder Beendigung eines kostenfreien Angebots.

c. Die vorliegenden AGB finden sowohl Anwendung auf Plattformen, die der Anbieter selbst entwickelt hat und technisch betreibt bzw. über das Internet verfügbar macht (im Folgenden: Eigenplattformen) als auch auf Plattformen, die keine Eigenplattformen des Anbieters sind (im Folgenden: die Fremdplattformen) und die der Anbieter über das Internet verfügbar macht.

d. Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden gelten gegenüber dem Anbieter nur, soweit der Anbieter ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender allgemeiner Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden die Nutzung von Plattformen vorbehaltlos gewährt bzw. Premium Services vorbehaltlos erbringt.

e. Die vorliegenden AGB gelten nach Abschluss eines Einzelvertrages auch bei allen weiteren zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden über derartige Leistungen, ohne dass es hierfür einer erneuten ausdrücklichen Bezugnahme bedarf.

§ 2 Abschluss von Einzelverträgen
a. Einzelverträge werden entweder durch eine erfolgreiche Selbst-Registrierung des Kunden und Bestätigung durch den Anbieter oder durch die Annahme eines Angebots des Anbieters geschlossen. Derartige Angebote und ihre Annahme bedürfen jeweils der Textform. Sämtliche Angaben und Beschreibungen des Anbieters auf der Plattform oder Webseiten des Anbieters verstehen sich nicht als verbindliche Angebote seitens des Anbieters, sondern nur als eine unverbindliche Aufforderung des Anbieters zur Abgabe von Angeboten durch den Kunden bzw. zur Durchführung der Selbst-Registrierung durch den Kunden. Alle Angebote seitens des Anbieters außerhalb der Plattform erfolgen freibleibend, es sei denn, der Anbieter kennzeichnet das Angebot ausdrücklich als verbindlich. Der Anbieter ist berechtigt, Angebote des Kunden, die außerhalb der Plattform erfolgen, innerhalb von zwei (2) Wochen nach Eingang bei dem Anbieter anzunehmen.

b. Neben- und Zusatzabreden zu einem Einzelvertrag, Beschaffenheitsangaben und Vereinbarungen, die jeweils vor, bei oder nach Abschluss eines Einzelvertrages abgegeben bzw. getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform sowie einer ausdrücklichen Bezugnahme auf den betreffenden Einzelvertrag. Zusätzliche Vereinbarungen im Einzelvertrag sind nur dann als Eigenschaftszusicherungen oder Garantien des Anbieters zu verstehen, wenn diese in Textform durch die Geschäftsleitung des Anbieters erfolgen und ausdrücklich als „Zusicherung“ bzw. „Garantie“ gekennzeichnet sind.

c. Bietet der Anbieter dem Kunden in einem Angebot mehrere/unterschiedliche Leistungen (z.B. die Nutzung der Plattform und verschiedene Premium Services) sowie Preise an, welche den jeweiligen Leistungen zugeordnet werden können (Einzelpreise), liegt für jede dieser Leistungen ein rechtlich selbständiger individueller Einzelvertrag vor, es sei denn, dem Angebot ist ausdrücklich zu entnehmen, dass der Anbieter einen Einzelvertrag über die Gesamtheit aller Leistungen anbieten will. Wird im Angebot des Anbieters neben Einzelpreisen ein Gesamtpreis für mehrere Leistungen ausgewiesen, genügt dies allein nicht für die Annahme eines Einzelvertrages über die Gesamtheit aller Leistungen.

d. Im Einzelvertrag genannte Fristen oder Leistungstermine sind für den Anbieter unverbindliche Ziel- und Richtwerte, es sei denn, sie werden im Einzelvertrag ausdrücklich und schriftlich als feste Frist oder fester Leistungstermin vereinbart. Bei festen Terminen bezüglich der Plattformnutzung gilt der Selbstbelieferungsvorbehalt nach Ziff. 3 Buchst.

d. Der Anbieter kommt bei festen Fristen und Leistungsterminen ferner nur dann in Verzug, wenn die Leistung fällig ist, der Kunde dem Anbieter erfolglos eine angemessene schriftliche Nachfrist gesetzt hat und die Verzögerung von vom Anbieter verschuldet ist.

e. Die Einhaltung von festen Fristen und Leistungsterminen durch den Anbieter setzt die rechtzeitige Vornahme aller Mitwirkungshandlungen des Kunden sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und der sonstigen Verpflichtungen des Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen vom Kunden (verschuldet wie unverschuldet) nicht rechtzeitig erfüllt, so verschieben sich die festen Leistungstermine entsprechend. Der Anbieter behält sich im Übrigen weitergehende gesetzliche Einreden und Einwendungen vor.

f. Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare aussergewöhnliche und unverschuldete Umstände, wie z.B. Ausfall des Internets oder öffentlicher Strom- oder Kommunikationsnetzte usw. verlängern, auch wenn sie bei Vor- oder Sublieferanten eintreten, die festen Termine um die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar, wird der Anbieter von der Leistungsverpflichtung frei. Verlängert sich die Leistungszeit oder wird der Anbieter von der Leistungsverpflichtung frei, kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Anbieter herleiten, sofern der Anbieter den Kunden über die Umstände der höheren Gewalt und die hieraus resultierende Terminverschiebung oder Leistungsbefreiung unverzüglich benachrichtigt hat.

§ 3 Laufzeit, Kündigung, Gegenstand und Durchführung von Einzelverträgen über die Nutzung der Plattform
a. Einzelverträge über die Nutzung der Plattform werden für die im Einzelvertrag vereinbarte Zeit („Initiale Laufzeit“) abgeschlossen und verlängern sich automatisch. Die Verlängerung wird individuell im Einzelvertrag geregelt. Fehlt im Einzelvertrag über die Nutzung der Plattform die Angabe zur Laufzeit, gilt eine Initiale Laufzeit von zwölf (12) Monaten als vereinbart und der Einzelvertrag verlängert sich um jeweils zwölf (12) Monate, sofern nicht eine der Parteien mindestens drei (3) Monate vor Eintritt der nächsten Verlängerung erfolgt. Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Textform.

b. Zur Registrierung muss der Kunde die in der hierzu vorgesehenen Maske vorgesehenen unternehmens- und personenbezogenen Daten (Firmenname, Anschrift, Unternehmensgröße, Name und E-Mail-Adresse des vom Kunden zur Nutzung der Plattform vorgesehenen Ansprechpartners usw.) wahrheitsgemäß und vollständig eintragen. Der Kunde erhält vom Anbieter einen Benutzernamen (entspricht der E-Mail-Adresse des Kunden) und ein initiales Passwort. Das Passwort kann vom Kunden im Nachhinein selbst geändert werden. Pro Kunde ist nur ein Benutzeraccount zulässig. Für jede weitere Nutzung ist eine Anmeldung mit den bei der Erstanmeldung zugeteilten Benutzerdaten (Benutzername und Passwort) erforderlich. Die Berechtigung zur Nutzung der Plattform gilt nur für den vom Kunden angegebenen Ansprechpartner persönlich (named-user) und ist nur an andere Mitarbeiter des Kunden auf Anforderung des Kunden übertragbar.

c. Der Kunde kann nach Registrierung, Freischaltung und Anlage eines Benutzeraccounts auf der Plattform auf den jeweils aktuellen Funktionsumfang der Plattform zugreifen und diesen nutzen. Der Umfang der jeweils aktuell zur Verfügung gestellten Funktionalitäten und Nutzungsmöglichkeiten der Plattform ergibt sich aus der betreffenden Leistungsbeschreibung des Anbieters (im Folgenden: "Leistungsbeschreibung"), bei Fremdplattformen zusätzlich und vorrangig aus Datenblättern, Dokumentationen, Release-Notes und den sonstigen vom jeweiligen Hersteller veröffentlichten Angaben (im Folgenden insgesamt: "Begleitmaterial"), soweit nichts Anderes im Einzelvertrag in Textform vereinbart ist. Der Kunde akzeptiert jedoch, dass sich die Plattform bzw. ihr Funktionsumfang während der Laufzeit des Einzelvertrages verändern kann, insbesondere, dass dieser fortlaufend im Interesse der Gesamtheit aller Kunden oder der Endnutzer oder im Rahmen der berechtigten Interessen des Anbieters oder der sich ändernden Anforderungen von Drittherstellern angepasst wird, vorausgesetzt, dass die Leistungen nicht wesentlich von den ausdrücklichen Vereinbarungen der Parteien im Einzelvertrag in Bezug auf Funktionalitäten und Spezifikationen abweichen. Die Änderungen können funktionale, prozessuale und technische Modifikationen oder Verbesserungen der Plattform beinhalten. Der Anbieter kann solche Änderungen ohne vorherige schriftliche Benachrichtigung durchführen. Die Gewährleistung des Anbieters ist daher begrenzt darauf, dass der bei Abschluss des Einzelvertrages aktuell bestehende Funktionsumfang bzw. ein im Einzelvertrag ausdrücklich vereinbarter Funktionsumfang im Wesentlichen im Rahmen der in Ziff. 3. Buchst. e. dieser AGB beschriebenen Verfügbarkeit für die Dauer des Einzelvertrages fortbesteht. Keinerlei Gewährleistung besteht jedoch für kostenfreie Angebote. Bei Zurverfügungstellung von kostenfreien Angeboten ist der Anbieter darüber hinaus berechtigt, dem Kunden zur Verfügung gestellte Funktionalitäten nach eigenem Ermessen einzuschränken oder gänzlich einzustellen.

d. Der Kunde erkennt an, dass der Anbieter (i) bei Fremdplattformen lediglich Vertragspartner des jeweiligen technischer Betreiber bzw. Drittherstellers ist, und lediglich Möglichkeit zur Kontaktaufnahme zwischen dem Kunden und Endnutzern der Plattform schafft, (ii) der Anbieter bei Fremdplattformen nur dasjenige Begleitmaterial schuldet, dass der Anbieter von dem betreffenden Drittlieferanten erhält, (iii) bei Fremdplattformen und allfälligen im Begleitmaterial kenntlich gemachten Drittkomponenten in Eigenplattformen sämtliche Pflichten des Anbieters stets unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, vollständigen und qualitativ korrekten Selbstbelieferung des Anbieters durch den Dritten steht, (iv) in keiner Weise an zwischen dem Kunden und anderen Nutzern der Plattform sich anbahnenden oder zustande gekommenen Vertragsverhältnis beteiligt ist, (v) nicht als Makler, Vermittler oder Vertreter auftritt, insbesondere nicht zum Tätigwerden im Verhältnis zu anderen Nutzer der Plattform verpflichtet ist (vi) keine Gewährleistung oder sonstige Haftung für die auf der Plattform vom Kunden eingestellten Angebote, Informationen oder sonstigen Inhalte übernimmt, insbesondere nicht für deren Existenz, Richtigkeit, Qualität oder Rechtsmäßigkeit, sowie (vii) die auf einer Plattform dargestellten Angebote, Informationen und sonstigen Inhalte nicht kontrolliert, sowie (viii) durch einen Einzelvertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden und die Nutzung einer Plattform weder ein gesellschaftsrechtliches oder gesellschaftsähnliches Verhältnis oder ein Arbeitsverhältnis entsteht, noch ein solches Zustandekommen bezweckt wird.

e. Die Nutzungsmöglichkeit des Kunden an einer Plattform beschränkt sich auf die im Einzelvertrag angegebene Verfügbarkeit. Fehlt eine solche einzelvertragliche Vereinbarung, beträgt die Verfügbarkeit höchstens 95,0 % im Jahresmittel (365 Tage / 24h) ab erstmaliger Nutzbarkeit im Anschluss an die Registrierung bzw. Einrichtung eines Benutzeraccounts auf einer Plattform (soweit erforderlich). Die Verfügbarkeit bezieht sich ausschließlich auf die von der Plattform am Übergabepunkt des Servers geschuldete Funktionalität. Beeinträchtigungen im Bereich der Datenübertragung von diesem Übergabepunkt zum Kunden und/oder im Bereich der IT-Anlage des Kunden oder von Dritten (Internet, etc.) selbst liegen nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters. Ausgenommen von dieser Verfügbarkeit sind (a) geplante Wartungsfenster zum Zweck der Wartung und Pflege von Hardware/Software sowie zur Datensicherung, sofern diese dem Kunden zumindest in Textform spätestens 24 Stunden im Voraus (z.B. durch Benachrichtigung innerhalb der Plattform) angekündigt werden; (b) Nicht-Verfügbarkeiten, die der Kunde nicht gemeldet hat und/oder (c) Nicht-Verfügbarkeiten aufgrund von sonstigen Umständen, die außerhalb der Kontrolle und eines unmittelbaren Zugriffs des Anbieters liegen (z.B. Wartungsarbeiten des Plattformbetreibers, Störungen des Internets etc.).

f. Der Anbieter ist berechtigt, seine Leistungen von bzw. durch Dritte erbringen zu lassen, sofern der Anbieter sicherstellt, dass diese die von diesen AGB geforderte Vertraulichkeit sowie den nach diesen AGB geforderten Datenschutz gegenüber dem Anbieter einhalten.

§ 4 Laufzeit, Kündigung, Gegenstand und Durchführung von Einzelverträgen über Premium Services
a. Einzelverträge über wiederkehrende Premium Services (z.B. Logo Regional, Anzeigenservice) werden für die im Einzelvertrag vereinbarte Zeit („Initiale Laufzeit“) abgeschlossen und verlängern sich automatisch. Die Verlängerung wird individuell im Einzelvertrag geregelt. Fehlt im Einzelvertrag über Premium Services die Angabe zur Laufzeit, gilt eine Initiale Laufzeit von zwölf (12) Monaten als vereinbart und der Einzelvertrag verlängert sich um jeweils zwölf (12) Monate, sofern nicht eine der Parteien die jeweils andere Partei mindestens drei (3) Monate vor Eintritt der nächsten Verlängerung in Textform darüber in Kenntnis setzt, von einer weiteren Verlängerung Abstand nehmen zu wollen.

b. Einzelverträge über einmalige Premium Services (z.B. XML-Schnittstellen set-up, […]) und über Werkleistungen können von jeder Partei jederzeit – d.h. bei Werkleistungen auch vor Abnahme - mit einer Frist von zwei Wochen ordentlich gekündigt werden, wobei jede Kündigung in Textform zu erfolgen hat.

c. Für alle Einzelverträge über Premium Services bleibt das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften unberührt.

d. Jede Kündigung bedarf der Textform.

e. Etwaige gesetzliche Rücktritts- oder andere als die in dieser Ziffer 4 genannten Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieter handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich. In jedem Fall hat der Kunde die bis zum Beendigungszeitpunkt vom Anbieter erbrachten Premium Services gem. Ziff. 9 dieser AGB zu vergüten, wobei sich der Anbieter etwaige weitergehende gesetzliche Vergütungsansprüche vorbehält.

f. Der genaue Gegenstand, Inhalt und Umfang der Premium Services ergeben sich aus der betreffenden zum Zeitpunkt des Abschlusses des Einzelvertrages auf der Plattform oder der Website des Anbieters verfügbaren oder dem Einzelvertrag beigefügten Leistungsbeschreibung (im Folgenden: „Leistungsbeschreibung“), soweit der Einzelvertrag nicht Abweichendes vorsieht.

g. Einzelverträge über Premium Services sind Dienstverträge gemäß §§ 611 ff BGB, sofern nicht in der Leistungsbeschreibung oder im Einzelvertrag ausdrücklich etwas anderes, insbesondere die Geltung werkvertraglicher Bestimmungen (wie z.B. eine Abnahme durch den Kunden oder eine Gewährleistung seitens des Anbieters) vereinbart ist. Gegenstand eines Einzelvertrags über Premium Services ist daher grundsätzlich die Erbringung der vereinbarten Leistung durch den Anbieter, nicht hingegen die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs, nicht die Lieferung einer bestimmten technischen Lösung oder eines funktionstüchtigen Werks.

h. Vereinbaren die Parteien im Einzelvertrag eine vom Anbieter zu erbringende Dienstleistung (z.B. Anzeigenservice) wird der Anbieter diese mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unter Verwendung von Technologien und Erkenntnissen, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, erbringen.

i. Vereinbaren die Parteien im Einzelvertrag ausdrücklich eine vom Anbieter zu erbringende Werkleistung (z.B. vom Kunden abzunehmende Installations- oder Konfigurationsleistungen), werden die Parteien sowohl die Kriterien für die Abnahme durch den Kunden als auch die im Rahmen der Abnahme einzusetzenden Tests und Verfahren im Einzelvertrag jeweils abschließend vereinbaren. Fehlen im Einzelvertrag ganz oder teilweise solche Angaben zu den Abnahmekriterien, Tests oder Testverfahren oder sind diese unzureichend, ist der Anbieter berechtigt, den Kunden entweder in Textform aufzufordern, diese unverzüglich beizubringen bzw. zu vervollständigen, oder diese nach billigem Ermessen selbst festzulegen und den Kunden hierüber in Textform zu unterrichten. Stellt der Kunde die Abnahmekriterien, Tests oder Verfahren bei, behält sich der Anbieter das Recht vor, zumutbare Änderungen an diesen vorzunehmen, insbesondere solche Änderungen, die gesetzlich erforderlich sind oder erforderlich sind, um die Qualität oder Leistungsfähigkeit der Soft- oder Hardware oder Systeme, in deren Ansehung die Premium Services erbracht werden, aufrechtzuerhalten. Auch hierüber wird der Anbieter den Kunden in Textform unterrichten.

j. Der Kunde wird die vom Anbieter erbrachten Werkleistungen auf Kosten des Kunden unverzüglich, jedenfalls innerhalb von 5 Werktagen, nach Lieferung bzw. Anzeige der Abnahmebereitschaft einer Abnahme unterziehen. Der Kunde wird die Abnahme erklären, wenn die nach vorstehender Ziff. 4 Buchst. i. relevanten Abnahmekriterien unter Einsatz der nach Ziff. 4 Buchst. i. geltenden Tests und Testverfahren im Wesentlichen erfüllt sind. Der Kunde wird dem Anbieter während der Abnahme auftretende Mängel unverzüglich mitteilen. Zeigt der Kunde abnahmehindernde Mängel nicht oder nicht unverzüglich an, gilt die vom Anbieter erbrachte Werkleistung als abgenommen. Dieselbe Rechtsfolge ergibt sich auch im Falle einer produktiven Nutzung der Werkleistung oder von Bestandteilen derselben durch den Kunden. Vom Kunden ordnungsgemäß angezeigte abnahmehindernde Mängel wird der Anbieter innerhalb angemessener Frist beseitigen und dem Kunden zur nochmaligen Abnahme vorlegen. Der Anbieter hat pro Mangel Anspruch auf mindestens zwei weitere Abnahmen durch den Kunden auf dessen Kosten. Scheitert die Abnahme endgültig, steht dem Kunden ein Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Ziff. 4 Buchst. c dieser AGB zu. Das Recht des Kunden zum Rücktritt ist ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieter handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.

k. Der Kunde benennt für die Zeit der Durchführung der Premium Services einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.

l. Der Anbieter behält sich Änderungen an den Premium Services vor, soweit solche Änderungen nicht die Kernleistungen verändern und unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden für diesen zumutbar sind.

m. Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Anbieter zur Erfüllung der Premium Services mit dem Anbieter verbundene Unternehmen heranzieht und/oder Freiberufler und oder sonstige dritte Unternehmen mit Premium Services unterbeauftragt.

§ 5 Nutzungsrechte
a. Die nicht ausschließlichen Nutzungsrechte des Kunden an der Plattform ergeben sich aus den anwendbaren Nutzungs-/Lizenzbedingungen oder End Use License Agreement ("EULA"), die dem Kunden bei Abschluss des Einzelvertrages als Bestandteil der Leistungsbeschreibung oder spätestens im Rahmen der Registrierung und Einrichtung des Benutzeraccounts zugänglich gemacht wird. Bei Fremdsoftplattformen sind dies die vom Hersteller jeweils vorgegebenen Nutzungs-/Lizenzbedingungen oder EULAs.

b. In Abwesenheit solcher Nutzungsbedingungen oder eines solchen EULA erwirbt der Kunde ein zeitlich auf die Laufzeit des Einzelvertrages befristetes, nicht übertragbares, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Plattform durch die bezahlte Anzahl von Nutzern nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Dieses eingeschränkte Nutzungsrecht gilt auch für etwaige Updates, Upgrades oder sonstige Versionen, die der Anbieter unter dem betreffenden Einzelvertrag verfügbar macht. Beschaffenheits- und Eigenschaftsbeschreibungen im Begleitmaterial sind nicht als Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder als Garantie zu verstehen (Ziff. 2 Buchst. b. gilt entsprechend). Die Nutzung der Plattform durch den Kunden ist beschränkt auf die Unterstützung des jeweiligen internen Geschäftsbetriebs des Kunden. Jede Nutzung zum Zwecke der Unterstützung des Geschäftsbetriebs eines weiteren Dritten bedarf einer gesonderten einzelvertraglichen Vereinbarung mit dem Anbieter. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch den Anbieter keine Unterlizenzen erteilen und die Plattform
5.b.i. nicht an Dritte untervermieten, verleihen oder im Rahmen von (EDV-)Dienstleistungen, insbesondere im Rahmen des Betriebs eines Rechenzentrums oder eines Out-Sourcing-Betriebs oder im Rahmen von Time-Sharing-Vereinbarungen oder in sonstiger Weise zum vorübergehenden Gebrauch überlassen oder für Zwecke Dritter benutzen oder Dritte benutzen lassen, sowie
5.b.ii. keinem „reverse-engineering“ unterziehen, dekompilieren, dazu verwenden, den Source Code zu ermitteln (soweit zwingendes Recht nicht abweichendes gestattet) und/oder eigenständige Programme oder eigene Dokumentationen zu entwickeln, sowie
5.b.iii. nicht kopieren, es sei denn, dies ist zu angemessenen Backup Zwecken notwendig.
c. Abgesehen von den durch die vorstehenden Buchst. a. oder b. ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechten erwirbt der Kunde keinerlei Rechte an der Plattform, auch wenn der Kunde zeitweise technisch auf zusätzliche Funktionen zugreifen kann. Sowohl die für die Plattform verwendeten Namen und Marken als auch die an der Plattform und dem Begleitmaterial bestehenden gewerblichen Schutz- und Urheberrechte, verbleiben ausschließlich beim Anbieter und/oder dessen Vorlieferanten oder Lizenzgebern.

d. Der Kunde räumt dem Anbieter mit Einstellung seiner Inhalte das Recht ein, diese auf der Plattform zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen, zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, sowie auf sonstige Weise Dritten öffentlich zugänglich zu machen. Von der Rechteinräumung umfasst ist die Möglichkeit, Beiträge zum Abruf durch Dritte zur Verfügung zu stellen und Beiträge zu archivieren. Mit Einstellung seiner Inhalte sichert der Kunde zu, dass er über die eingeräumten Rechte verfügen kann und dass über diese Rechte nicht bereits anderweitig in einer Art verfügt wurde, welche die vorstehenden Nutzungsrechte des Anbieters beeinträchtigten könnten. Beim Einstellen von Bildern oder Videos sichert der Kunde zu, dass alle darauf erkennbaren Personen der Veröffentlichung zugestimmt haben. Vom Kunden hochgeladene Dateien werden vom Anbieter ggf. in das für die Veröffentlichung auf der Plattform erforderliche Format umformatiert. Bei dieser Umformatierung wird lediglich die Datenstruktur, nicht aber der Dateninhalt verändert.

e. Der Anbieter bleibt Inhaber an allen Ergebnissen, die bei der Durchführung der Premium Services vom Anbieter geschaffen werden (z.B. Logo Regional). Nach vollständiger Zahlung der Premium Services erwirbt der Kunde nur das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, diese Ergebnisse für die eigenen internen Zwecke des Kunden in deren Ansehung der Premium Service erbracht wurde, zu verwenden.

§ 6 Pflichten des Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform
a. Bei Fremdplattformen wird der Kunde eine zusätzliche Vereinbarung oder EULA mit dem jeweiligen Hersteller abschließen, sofern dieser einen solchen Vertragsschluss gegenüber dem Kunden oder dem Anbieter fordert. Dieser Vertrag gilt zusätzlich zu dem Einzelvertrag mit dem Anbieter.

b. Bei Registrierung und Anlage eines Benutzeraccounts ist der Kunde verpflichtet, richtige, aktuelle und vollständige Angaben zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten. Der Kunde wird die hierfür erforderlichen Maßnahmen vornehmen, um die Zugangsdaten des Benutzeraccounts sorgfältig und für unbefugte Dritte unzugänglich aufbewahren.

c. Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen und im Zusammenhang der Nutzung der Plattform geltendes Recht und diese AGB einzuhalten. Der Kunde garantiert, hierfür insbesondere dass er (a) bei Verdacht oder Bekanntwerden einer missbräuchliche Nutzung seines Benutzeraccounts den Anbieter unverzüglich informiert und sein Passwort unverzüglich ändert, um den Zugang nicht autorisierter Personen zu verhindern, (b) von ihm getroffenen Angaben und Inhalte auf der Plattform richtig, aktuell und vollständig sind und keine Rechte Dritter verletzen (c) von eingestellten Inhalte frei von rechts- oder sittenwidrigen Inhalte sind (z.B. rassistische, pornographische, menschenverachtende, beleidigende, zu Straftaten anleitende oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalte, Inhalte mit denen zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufgerufen wird (Volksverhetzung) oder mit denen Propaganda für eine verfassungsfeindliche Organisation betrieben wird, sowie verleumderische, beleidigende oder ruf- oder geschäftsschädigende bzw. persönlichkeitsrechtsverletzende Äußerungen) und auch nicht auf solche Inhalt hinweisen oder verlinken, (d) von ihm eingestellte Inhalte geltendes Recht, insbesondere die Vorgaben des AGG ("Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz"), beachten und Stellenangebote nur geschlechtsneutral formuliert werden, (e) von ihm über die Plattform erfolgende Kommunikation wahrheitsgemäß ist, (f) er die Plattform nicht zu rechtswidrigen oder unlauteren Zwecken einsetzt (z.B. zum Versand von Junkmails, Spam, Kettenbriefe und andere Inhalte mit werbendem Charakter sowie der Einstellung von Inhalten, die gegen die Grundsätze der Datensicherheit verstoßen (z.B. mit Viren, Würmern, Trojanern u.ä. behaftete Beiträge und E-Mails) und keine illegalen, unlauteren oder schutzrechtverletzenden Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform verarbeitet und (g) er die auf der Plattform enthaltenen Daten und Informationen nicht unberechtigt kopiert, an Dritte weitergibt oder auf sonstige Weise öffentlich anbietet oder öffentlich zugänglich macht (z.B. zum Zwecke gewerbsmäßiger Adresssammlungen).

d. Sollte der Anbieter infolge einer vom Kunden verschuldeten vertragswidrigen Nutzung von Dritten in Anspruch genommen werden, wird der Kunde den Anbieter von diesen Ansprüchen auf erstes Anfordern freistellen. Der Kunde haftet für die Einhaltung von EULAs bzw. diese AGB durch die ihm zurechenbaren Nutzer und trifft geeignete Maßnahmen seine Nutzer über die Bestimmungen von EULAs bzw. diesen AGB zu informieren.

e. Der Kunde ist für eine regelmäßige und redundante Sicherung von Daten verantwortlich, die bei der Nutzung der Plattform verarbeitet werden oder entstehen. Der Kunde trifft insoweit insbesondere in Bezug auf Daten von geschäftskritischer Bedeutung die notwendigen Vorkehrungen für den Fall, dass eine Nutzung der Plattform nicht möglich ist oder unterbrochen wird.

f. Der Kunde hat die Plattform bei erstmaliger Nutzung unverzüglich auf dessen grundsätzliche Funktionstauglichkeit zu überprüfen und hierbei auftretende Mängel innerhalb von 5 Werktagen zu melden. Der Kunde hat auch etwaige später auftretende Mängel der Plattform jeweils unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Kenntnis zu melden. Jede Mängelanzeige muss in der in Ziff. 10 c dieser AGB beschriebenen Form erfolgen. Erfüllt der Kunde diese Pflichten nicht, stehen ihm die Rechte nach Ziff. 10 dieser AGB nicht zu.

g. Der Kunde hat den Anbieter bei der Beseitigung von etwaigen Mängeln der Plattform, die der Kunde gemäß Ziff. 6. Buchst. f. dieser AGB ordnungsgemäß angezeigt hat, angemessen zu unterstützen, insbesondere auf eigene Kosten weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, die für eine Reproduktion oder Lösung eines Mangels notwendig oder hilfreich sind. Soweit zumutbar, ist der Kunde verpflichten, einen Remotezugang (z.B. per TeamViewer/Zoom/MSTeams) einzurichten.

h. Der Kunde hat dem Anbieter diejenigen Aufwendungen zu ersetzen, die dem Anbieter im Zusammenhang mit (i) einer vom Kunden veranlassten Überprüfungs-, Untersuchungs- und Mangelbefestigungsmaßnahme entstehen, wenn der Kunde erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel der Plattform nicht vorliegt, oder (ii) einer Verletzung einer der in diesen AGB oder der in den Nutzungsbedingungen/EULA genannten Pflichten des Kunden, es sei denn, den Kunden trifft kein Verschulden. Vom Anbieter aufgewendete Arbeitszeit wird nach angefallenem Zeitaufwand zu den jeweils aktuellen Sätzen des Anbieters in Rechnung gestellt.

i. Der Kunde darf nichts unternehmen, was einer unberechtigten Nutzung der Plattform oder des Begleitmaterials Vorschub leisten könnte. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff droht oder erfolgt ist. Der Kunde wird sicherstellen, dass die Benutzerdaten Dritten ohne vorausgehende Zustimmung des Anbieters nicht zugänglich gemacht werden.

j. Im Fall eines begründeten Verdachts oder der Kenntniserlangung eines nicht nur unerheblichen Verstoßes gegen diese AGB ist der Anbieter berechtigt, nach billigem Ermessen Angebote auf der Plattform zurückzuweisen oder zeitweise oder dauerhaft zu sperren, den Benutzeraccount des Kunden zeitweise oder dauerhaft zu sperren, oder den Zugang des Kunden zur Plattform einzuschränken. Weitere Rechte des Anbieters, insbesondere den Einzelvertrag zu kündigen und/oder Geltendmachung von Schadensersatz, bleiben unberührt. Es bleibt dem Kunden unbenommen gegen ihn vorliegende Verdachtsmomente auszuräumen.

§ 7 Pflichten des Kunden im Zusammenhang mit Premium Services
a. Im Rahmen von Premium Services wird der Kunde die im Einzelvertrag, in der Leistungsbeschreibung sowie die in dieser Ziffer 7 beschriebenen Pflichten und Mitwirkungshandlungen mit der notwendigen Qualität, vollständig und termingerecht erbringen.

b. Soweit dies für die Erbringung der Premium Services erforderlich ist, wird der Kunde dem Anbieter (i) Zugang gewähren zu Kunden-Systemen, entweder in Form eines Zugangs vor Ort oder eines Remote-Zugangs, sowie (ii) alle notwendigen Informationen und Daten zur Verfügung stellen (bei Werkleistungen insbesondere auch die Abnahmekriterien, Tests und Testverfahren).

c. Der Kunde wird etwaige Leistungen und Mitwirkungspflichten nach dieser Ziffer 5 unaufgefordert erbringen, sobald diese zur Erbringung der Premium Services erforderlich sind. Jedenfalls wird der Kunde diese Leistungen und Mitwirkungspflichten zu den in der Leistungsbeschreibung und im Einzelvertrag genannten Zeitpunkten oder unverzüglich nach Anforderung durch den Anbieter erbringen, wobei eine solche Anforderung in Textform oder mündlich erfolgen kann. Kommt der Kunde mit seinen Leistungen und Mitwirkungspflichten in Verzug, verschieben sich Fristen und Leistungstermine, für deren Einhaltung der Anbieter verantwortlich ist, entsprechend um die Dauer der Verzögerung.

§ 8 Pflichten des Anbieters
a. Der Kunde kann je nach Inhalt des Einzelvertrags im Rahmen seines Unternehmensprofils Stellenangebote und weitere unternehmensbezogene Inhalte auf der Plattform veröffentlichen. Der Kunde kann die Inhalte in einem vom Anbieter vorgegebenen Eingabeformular selbst eingeben. Der Anbieter wird die Inhalte des Kunden auf der Plattform über das Internet zur Verfügung stellen. Der Kunde kann Kontakt zu auf der Plattform registrierten Arbeitssuchenden aufnehmen, die seinen Wunschkriterien entsprechen und gezielt Unternehmensinformationen in sein Profil einpflegen.

b. Die vom Kunden eingestellten Inhalte, insbesondere Stellenangebote, sind entsprechend der Regelung des Einzelvertrags zeitlich begrenzt auf der Plattform abrufbar. Sofern im Einzelvertrag bestimmt, müssen sich die ausgeschriebenen Arbeitsplätze in dem Gebiet im Rahmen des Einzelvertrags mit dem Kunden vorab festgelegten Gebiet wird (räumliche Beschränkung). Fehlt eine Festlegung im Einzelvertrag, wird dieses Gebiet durch folgende Karte definiert (https://oberland-jobs.de/vertragsgebiet).

c. Der Anbieter beteiligt sich inhaltlich nicht an der Kommunikation, dem Informationsaustausch oder der Stellenvermittlung zwischen dem Kunden und Stellensuchenden bzw. sonstigen privaten Nutzern der Plattform. Der Anbieter weist darauf hin, dass Inhalte von Stellensuchenden bzw. sonstigen privaten Nutzern, denen es nach Registrierung gestattet wird, an den dafür vorgesehene Stellen des Portals eigene Inhalte einzustellen. nicht vom Anbieter stammen und nicht im Namen des Anbieters veröffentlicht werden. Der Anbieter macht sich deren Inhalt und deren Aussagen nicht zu eigen und distanziert sich ausdrücklich von allen nutzergenerierten oder sonst erkennbar fremden, d.h. nicht vom Anbieter stammenden Inhalten. Der Anbieter übernimmt Anbieter keinerlei Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von den privaten Nutzern über die Plattform verbreiteten Informationen und überprüft diese auch nicht.

d. Soweit der Kunde und private Nutzer über die Plattform untereinander Verträge abschließen, entstehen daraus keinerlei vertragliche Verpflichtungen für den Anbieter. Der Anbieter ist für den eventuellen Erfolg einer Stellenvermittlung in keiner Weise verantwortlich und haftet nicht, falls keine Stellenvermittlung zustande kommt.

§ 9 Preise, Gebühren und Zahlungsbedingungen
a. Die für die Nutzungsmöglichkeit der Plattform und etwaige zusätzliche Leistungen und/oder Premium Services zu zahlende Preise oder Gebühren ergeben sich aus den im Einzelvertrag beschriebenen Leistungspaketen.

b. Alle Gebühren und Sätze sind – sowohl in Angeboten, Preislisten als auch in Einzelverträgen - in EUR angegeben und verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

c. Die Rechnungsstellung erfolgt entsprechend der Angaben im Einzelvertrag bei wiederkehrenden Gebührenanteilen je nach Leistungspaket jährlich oder monatlich im Voraus, bei einmaligen Leistungen (z.B. XML-Schnittstellen Set-up) nach Leistungserbringung. Der Kunde wird die in Rechnung gestellten Preise und Gebühren spätestens zehn (10) Tage nach Datum der Rechnung ohne Abzug zahlen, es sei denn, im Einzelvertrag bzw. in der Rechnung wird ein längeres Zahlungsziel gewährt.

d. Ist der Kunde bezüglich einer Forderung ganz oder teilweise in Zahlungsrückstand, ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen und Lieferungen, auch solche unter anderen Einzelverträgen, nur gegen Vorkasse auszuführen, alle offenen Rechnungen sofort fällig zu stellen und weitere Lieferungen von der Stellung einer angemessenen Sicherheit abhängig zu machen.

e. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und alleine auf Grundlage solcher Forderungen etwaige gesetzliche Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde ferner nur wegen Gegenforderungen ausüben, die auf demselben Einzelvertrag beruhen.

f. Die für einen Einzelvertrag ausgewiesenen Preise oder Gebühren gelten bis zum Ablauf der im Einzelvertrag vereinbarten Mindestlaufzeit (siehe Ziff. 3 Buchst. a bzw. Ziff. 4 Buchst. a dieser AGB) des jeweiligen Einzelvertrages, soweit im Einzelvertrag nichts Abweichendes geregelt ist. Der Anbieter ist im Anschluss daran berechtigt, die Preise und Gebühren jährlich jeweils um bis zu zehn (10) Prozent durch eine entsprechende Mitteilung mindestens zwei (2) Monate vor Inkrafttreten der Erhöhung, an den Kunden in Textform, zu erhöhen. Ausgelassene Erhöhungen können auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, jedoch jeweils nur mit Wirkung für die nach Zugang der Mitteilung erfolgenden Leistungen. Preiserhöhungen größer als zehn (10) Prozent werden dem Kunden mit einem Vorlauf von sechs (6) Monaten schriftlich angezeigt, unter Gewährung eines außerordentlichen Kündigungsrechts.

g. Bei Fremdplattformen ist der Anbieter abweichend zu vorstehender Ziff. 9 Buchst. f berechtigt, durch den Drittanbieter erfolgende Erhöhungen von Preisen oder Gebühren, direkt und unbeschränkt an den Kunden weiter zu berechnen.

§ 10 Mängelansprüche des Kunden und Support
a. Ansprüche des Kunden wegen etwaiger Sachmängel der Plattform bestehen nach Maßgabe dieser Ziffer nur im Rahmen der Verfügbarkeit nach Ziff. 3 Buchst. e dieser AGB und bei Fremdplattformen unter dem in Ziff. 3 Buchst. d beschriebenen Selbstbelieferungsvorbehalt. Der Anbieter haftet nicht für Mängel, die nicht maschinell reproduzierbar sind, und nicht auf Schadensersatz infolge von Sachmängeln, sofern den Anbieter kein eigenes Verschulden trifft (z.B. bei Sachmängeln der Fremdplattform, von Drittkomponenten oder im Zusammenhang mit dem Internet).

b. Bei einer nur unerheblichen Abweichung einer im Rahmen von Premium Services zu erbringenden Werkleistungen von der Leistungsbeschreibung bzw. den einzelvertraglich vereinbarten Anforderungen und bei nicht reproduzierbaren Mängeln bestehen keine Sachmängelansprüche des Kunden. Ferner ist der Kunde für die Eignung der von ihm beigestellten Daten, Information und insbesondere Abnahmekriterien, Tests und Testverfahren selbst verantwortlich.

c. Jede Mängelanzeige muss per E-Mail an die Adresse [info@recruiting-now.de] („Ticket“) erfolgen und ist als solche ausdrücklich zu bezeichnen. Der Anbieter bearbeitet Tickets in folgenden Zeiträumen: Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitag von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr, jeweils unter Ausnahme von Tagen, die in der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere Bayern als Feiertage gelten (im Folgenden „Standard-Support-Zeiten“). Der Kunde wird vor Inanspruchnahme des Supports des Anbieters versuchen, den aufgetretenen Mangel einzugrenzen und zu spezifizieren und mithilfe des Begleitmaterials zunächst selbst zu lösen (im Folgenden „Eigenlösung“). In jeder Mängelanzeige hat der Kunde die Mängel in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen aufzuführen. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsform und die Auswirkungen des Mangels, etwaige Eigenlösungsversuche des Kunden und Log Files. Erfüllt der Kunde diese Pflichten nicht, stehen ihm die Rechte nach dieser Ziffer nicht zu.

d. Hat der Kunde Mängel nach Maßgabe von Ziff. 10 Buchst. b dieser AGB ordnungsgemäß gemeldet und stehen dem Kunden nach Ziff. 10 Buchst. a dieser AGB Sachmängelansprüche zu, hat der Kunde zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist (im Wege des in dieser Ziff. 10 beschriebenen Supports). Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Kunden (Minderung der Vergütung, Kündigung des Einzelvertrages und/oder in beiden Fällen Schadens- oder Aufwendungsersatz nach Maßgabe von Ziff. 11 dieser AGB) bestehen nur
10.d 1. bei erheblichen Mängeln und sofern der Anbieter einen solchen erheblichen Mangel grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat, oder die Beseitigung eines solchen erheblichen Mangels im Wege des Supports mindestens dreimal fehlgeschlagen ist, oder
10 d 2. bei arglistigem Verschweigen des Mangels durch den Anbieter oder
10 d 3. bei Personenschäden infolge des Mangels.
Der Kunde übt ein ihm zustehendes Wahlrecht für Mangelansprüche innerhalb einer angemessenen Frist aus, in der Regel innerhalb von zehn Werktagen.

e. Der Kunde wird den Support des Anbieters nach Maßgabe dieser Ziff. 10 nur in Anspruch nehmen, wenn entweder das verfügbare Begleitmaterial für den aufgetretenen Mangel keine Lösungshinweise gibt oder die Eigenlösung durch den Kunden gescheitert ist.

f. Der Anbieter liefert innerhalb angemessener Frist Workarounds, Patch, Hot- oder Bugfix oder sonstiges Release zur Beseitigung eines Mangels der Plattform („Mangelbeseitigung“). Der Anbieter entscheidet über die Art und Weise der Mangelbeseitigung nach billigem Ermessen unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden. Bei Fremdplattformen beschränkt sich die Mangelbeseitigung auf die vom Dritthersteller zur Verfügung gestellten Mangelbeseitigungsmaßnahmen.

g. Die vorstehende Haftung des Anbieters für Mängel besteht für die Dauer des Einzelvertrages. Jede weitergehende gesetzliche Gewährleistung wird ausgeschlossen, soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Anbieters vorliegt. Etwaige Garantien oder Gewährleistungen des jeweiligen Herstellers von Fremdplattformen bleiben von den vorstehenden Vorschriften unberührt.

§ 11 Allgemeine Haftung des Anbieters und Verjährung
a. Der Anbieter haftet dem Kunden stets (i) für die von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, (ii) nach dem Produkthaftungsgesetz und (iii) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

b. Die Haftung nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel der Plattform ist ausgeschlossen.

c. Der Anbieter haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht, es sei denn, der Anbieter selbst hat eine wesentliche Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf ("Kardinalpflicht"), verletzt. Diese Haftung für die Verletzung von Kardinalspflichten ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen und für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftung für die Verletzung von Kardinalspflichten ist zusätzlich pro Vertragsjahr des Einzelvertrages auf den vereinbarten Jahres-Netto-Wert des betroffenen Einzelvertrags begrenzt. Die Parteien können bei Abschluss eines Einzelvertrages eine weitergehende Haftung pro Schadenfalls oder Vertragsjahr gegen gesonderte Vergütung vereinbaren. Die Haftung gemäss vorstehender Ziff. 11 Buchst. a. bleibt von diesem Absatz unberührt.

d. Aus einer Garantieerklärung haftet der Anbieter nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde. Diese Haftung unterliegt bei leichter Fahrlässigkeit den Beschränkungen, gemäß Ziff. 11 Buchst. c.

e. Bei Verlust von Daten haftet der Anbieter nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten, Nachrichten und Informationen bei ordnungsgemäßer Sicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit des Anbieters tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.

f. Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen bleiben im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Anbieter, sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, unberührt.

g. Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen den Anbieter gelten vorstehende Buchstaben a. bis f. dieser Ziffer entsprechend.

h. Soweit die Haftung des Anbieters beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer und sonstige Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ 12 Vertraulichkeitsverpflichtung, Datenschutz und Referenzwerbung
a. Jede Partei verpflichtet sich, den Inhalt jedes Einzelvertrages sowie die ihr von der anderen Partei – in welcher Form auch immer – vor oder während des Einzelvertrages mitgeteilten oder zugänglich gemachten Daten, insbesondere Preise, technisches Know-How oder sonstige Informationen, gleich welchen Inhalts, Dritten gegenüber geheim zu halten, sie nur für Zwecke des betreffenden Einzelvertrages zu verwenden und sie ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der anderen Partei – weder ganz noch teilweise – für eigene Zwecke zu verwerten und ihre Mitarbeiter sowie sonst damit in Berührung kommende Dritte hierzu zu verpflichten.

b. Vorstehender Buchst. a gilt nicht, solange und soweit derartig vertrauliche Informationen (i) dem jeweiligen Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder (ii) allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies der jeweilige Empfänger zu vertreten hat oder (iii) dem jeweiligen Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden oder (iv) vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind oder (v) aufgrund rechtlicher Vorschriften Behörden zugänglich zu machen sind oder (vi) von der überlassenden Partei zur Bekanntmachung schriftlich freigegeben worden sind.

c. Die Parteien verpflichten sich, geltendes Datenschutzrecht zu beachten. Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Anbieter im Auftrag des Kunden im Sinne von Art. 28 DSGVO, gelten im Anwendungsbereich von Art. 28 DSGVO die Ergänzenden Bedingungen zur Verarbeitung von Daten im Auftrag dieser AGB.

d. Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, zum Zwecke der Bewerbung der Plattform bzw. des Anbieters die Tatsache zu veröffentlichen bzw. veröffentlichen zu lassen, dass der Kunde über Plattformen des Anbieters Personal sucht bzw. gesucht hat ("Referenzen"). Der Kunde räumt dem Anbieter in diesem Zusammenhang auch das Recht ein, die Firmenbezeichnung des Kunden und/oder dessen Unternehmenskennzeichen (Logo, Schriftzug usw.) auf üblichen Marketingmitteln (Website, Social Media, Prospekten) zu nutzen.

§ 13 Sonstige Bedingungen
a. Jeder Einzelvertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden und dessen Zustandekommen oder Beendigung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.

b. Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eines Einzelvertrages nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Einzelvertrages nicht, es sei denn, das Festhalten am Einzelauftrag würde eine unzumutbare Härte für eine der Parteien darstellen.

c. Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu aktualisieren. Änderungen werden dem Kunden gegenüber nur wirksam, sofern der Anbieter dem Kunden die aktuelle Version sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten der Änderung in Textform zusendet („Änderungsmitteilung“), der Kunde zustimmt oder der Kunde nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. Voraussetzung ist ferner, dass der Anbieter in seiner Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht des Kunden hinweist. Widerspricht der Kunde form- und fristgerecht, erhält der Anbieter folgendes Sonderkündigungsrecht in Hinblick auf den von der Änderung betroffenen Einzelvertrag: Der Anbieter kann den Einzelvertrag innerhalb von zwei (2) Monaten ohne Begründung in Textform kündigen. Ausgeschlossen vom Recht zur Änderung dieser AGB nach dem vorigen Absatz sind Regelungen, welche die Hauptleistungspflichten der Vertragsparteien betreffen und die somit das Verhältnis zwischen Haupt- und Gegenleistungspflichten maßgeblich verändern, sowie sonstige grundlegende Änderungen der vertraglichen Pflichten, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen. Für solche Änderungen ist eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden erforderlich.

d. Änderungen und Ergänzungen eines Einzelvertrages müssen in Textform vereinbart werden. Dies gilt auch im Falle einer Änderung dieses Buchst. d.

e. Der Anbieter ist berechtigt, sämtliche Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag jederzeit auch ohne Zustimmung des Kunden auf ein verbundenes Unternehmen im Sinne von § 15 AktG zu übertragen. Der Anbieter ist verpflichtet, dem Kunden von einer solchen Übertragung in Textform Mitteilung zu machen.

f. Eine Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus einem Einzelvertrag durch den Kunden an einen Dritten ist ohne die vorherige Zustimmung seitens des Anbieters ausgeschlossen. Diese Zustimmung bedarf der Textform.

g. Der Inhalt eines Einzelvertrags ersetzt alle vorausgehenden Erklärungen des Anbieters in Bezug auf den Gegenstand des betreffenden Einzelvertrags.
h. Gerichtsstand für jede Streitigkeit aus und im Zusammenhang mit diesen AGB und einem Einzelvertrag, - auch in Bezug auf dessen Zustandekommen und dessen Beendigung - mit einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des Anbieters. Die vorstehende Wahl dieses Gerichtsstands ist nur für den Kunden ausschließlich.

Ergänzende Bedingungen zur Verarbeitung von Daten im Auftrag i.S.v. Art. 28 Abs. 3 EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) (im Weiteren: „Auftragsverarbeitungsvertrag“)

Stand: 24.04.2024

Diese Ergänzenden Bedingungen zur Verarbeitung von Daten im Auftrag i.S.v. Art. 28 Abs. 3 DSGV, konkretisiert die datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten der Parteien, die sich aus dem zwischen den Parteien jeweils abgeschlossenen Einzelvertrag (im Weiteren: der „Hauptvertrag“) ergeben. Bei Widersprüchen aus dem Hauptvertrag oder der AGB hat der Auftragsverarbeitungsvertrag in datenschutzrechtlichen Belangen Vorrang. Im Übrigen bleiben die Bestimmungen des Hauptvertrages unberührt und gelten für den Auftragsverarbeitungsvertrag entsprechend.
1. Verantwortlichkeit
Zulässigkeit der Datenverarbeitung: Dem Kunden ist bewusst, dass er im Rahmen des Hauptvertrages als verantwortliche Stelle („Verantwortlicher“ im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO) alleine die Verantwortung für Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Anbieter, sowie die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung trägt und wird in seinem Verantwortungsbereich die Voraussetzungen schaffen, dass der Anbieter die vereinbarten Leistungen rechtsverletzungsfrei erbringen kann.

2. Gegenstand der Auftragsverarbeitung
Detailangaben zum Gegenstand der im Auftrag erfolgenden Verarbeitung, die verarbeiteten personenbezogenen Daten, von der Verarbeitung betroffene Personen sowie Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung, richten sich nach den Vorgaben der Anlage 1: Gegenstand der Auftragsverarbeitung.

3. Art der Auftragsverarbeitung
Soweit der Kunde als Verantwortlicher der Auftragsverarbeitung handelt, ist er im Rahmen dieses Auftragsverarbeitungsvertrages für die Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung sowie für die Rechtmäßigkeit der Beauftragung des Anbieters verantwortlich. Soweit der Kunde selbst als Auftragsverarbeiter handelt, beauftragt es den Anbieter als Unterauftragsverarbeiter.

4. Geheimhaltungsvereinbarung
a.) Die Parteien tauschen gegenseitig im Zuge der Leistungserbringung durch den Anbieter Informationen aus. Dabei gewähren die Parteien gegenseitig Einblick in Leistungen, die dem Geschäftsgeheimnis unterliegen. Die nachfolgende Vereinbarung soll dem Schutz vertraulicher Informationen dienen. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sämtliche erhaltenen Informationen zu beauftragten Leistungen der jeweiligen Partei vertraulich zu behandeln, d.h. diese weder direkt noch indirekt Dritten in irgendeiner Form – weder mündlich noch schriftlich oder auf andere Weise – zu offenbaren, es sei denn in dieser Vereinbarung ist ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt.

b.) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht bzw. nicht mehr für solche Informationen, für welche die Partei nachweisen kann, dass (i) die Information unabhängig von den erlangten Informationen entwickelt worden ist oder, (ii) die Information zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt ist, oder (iii) die Information nach der Offenlegung rechtmäßig von einem Dritten ohne Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht erlangt wurde, oder (iv) die Information zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits allgemein bekannt ist oder allgemein bekannt wird oder eine der Vertragsparteien aufgrund einer Rechtsvorschrift oder behördlichen Anordnung zur Weitergabe verpflichtet ist. In diesem Fall hat die jeweilige Vertragspartei – soweit zulässig – über die beabsichtigte Weitergabe vorab in Textform zu informieren und die gesetzlich zulässigen und erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um den Umfang der Weitergabe so gering wie möglich zu halten.

c.) Die Parteien müssen die erforderliche Sorgfalt verwenden, um sämtliche nach diesem Vertrag erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Parteien sind berechtigt, die erhaltenen Informationen ihren Angestellten oder Beratern zugänglich zu machen, soweit dies nach dem Vertragszweck dieser Vereinbarung erforderlich ist.

d.) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt unbefristet.

e.) Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich unverzüglich über jeden ihr bekanntwerdenden Verstoß oder Verdacht eines Verstoßes gegen die Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu informieren.

5. Weisungsbefugnis
a.) Der Anbieter darf personenbezogene Daten nur im Rahmen des Hauptvertrages sowie der Weisungen des Kunden verarbeiten und nur insoweit die Verarbeitung im Rahmen des Hauptvertrages erforderlich ist.

b.) Die Weisungen werden anfänglich durch den Hauptvertrag oder diesen Auftragsverarbeitungsvertrag festgelegt und können vom Kunden danach durch Weisungen in schriftlicher Form oder in einem elektronischen Format (Textform, z. B. E-Mail) beim Anbieter geändert, ergänzt oder ersetzt werden.

c.) Mündliche Weisungen können erfolgen, wenn sie aufgrund der Umstände (z. B. Eilbedürftigkeit) geboten sind und sind unverzüglich schriftlich oder in elektronischer Form zu bestätigen.

d.) Ist der Anbieter aufgrund objektiver Umstände der Ansicht, dass eine Weisung des Kunden gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt, wird der Anbieter den Kunden unverzüglich darauf hinweisen und die Ansicht sachlich begründen. In diesem Fall ist der Anbieter berechtigt, die Ausführung der Weisung bis zur ausdrücklichen Bestätigung der Weisung durch den Kunden auszusetzen und offensichtlich rechtswidrige Weisungen abzulehnen.

e.) Der Anbieter kann durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten und behördliche sowie gerichtliche Maßnahmen, denen der Anbieter unterliegt, zur Durchführung von Verarbeitungen oder Mitteilung von Informationen verpflichtet werden. In einem solchen Fall teilt der Anbieter dem Kunden die rechtlichen Anforderungen der zwingenden gesetzlichen Verpflichtung vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Gesetz oder die Anordnung eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet; im Fall eines Verbotes der Mitteilung unternimmt der Anbieter die ihm möglichen und zumutbaren Maßnahmen, um die gesetzlich zwingende Verarbeitung zu verhindern oder einzuschränken.

f.) Der Anbieter hat ihm erteilte Weisungen und deren Umsetzung angemessen zu dokumentieren.

g.) Der Anbieter benennt zum Empfang von Weisungen berechtigte Ansprechpartner und ist verpflichtet, Änderungen der Ansprechpartner oder deren Kontaktinformationen sowie Vertreter im Fall einer nicht vorübergehenden Abwesenheit oder Verhinderung unverzüglich mitzuteilen.

6. Technische- und organisatorische Maßnahmen (Sicherheits- und Schutzkonzept)
a.) Der Anbieter wird die innerbetriebliche Organisation in seinem Verantwortungsbereich entsprechend den gesetzlichen Anforderungen gestalten und wird insbesondere technische und organisatorische Maßnahmen (nachfolgend bezeichnet als „TOMs“) zur angemessenen Sicherung, insbesondere der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten des Kunden, unter Beachtung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen treffen sowie deren Aufrechterhaltung, insbesondere durch regelmäßige, mindestens jährliche Evaluation, sicherstellen. Zu den TOMs gehören im Hinblick auf den Schutz der personenbezogenen Daten insbesondere die Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle, Weitergabekontrolle, Eingabekontrolle, Auftragskontrolle, Integritäts- und Verfügbarkeitskontrolle, Trennungskontrolle sowie die Sicherung der Betroffenenrechte.

b.) Die bei Vertragsschluss durch den Anbieter mitgeteilten TOMs definieren das vom Anbieter geschuldete Minimum des Sicherheitsniveaus. Die TOMs dürfen entsprechend dem technischen und rechtlichen Fortschritt weiterentwickelt und durch adäquate Schutzmaßnahmen ersetzt werden, sofern sie das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschreiten und wesentliche Änderungen dem Kunden mitgeteilt werden. Die Beschreibung der Maßnahmen muss so detailliert erfolgen, dass für einen sachkundigen Dritten allein aufgrund der Beschreibung jederzeit zweifelsfrei erkennbar ist, dass das erforderliche gesetzliche Datenschutzniveau und das definierte Minimum des Sicherheitsniveaus nicht unterschritten werden.

c.) Der Anbieter gewährleistet, dass es den mit der Verarbeitung der Daten befassten Mitarbeitern, Beauftragten und anderen für den Anbieter tätigen Personen untersagt ist, die personenbezogenen Daten außerhalb der Weisung zu verarbeiten. Der Anbieter stellt ferner sicher, dass die zur Verarbeitung der Daten des Kunden befugten Personen in die gesetzlichen sowie sich aus diesem Auftragsverarbeitungsvertrag ergebenden Datenschutzbestimmungen eingewiesen und auf Vertraulichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet worden sind oder einer entsprechenden und angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass zur Auftragsverarbeitung eingesetzte Personen hinsichtlich der Erfüllung der Datenschutzanforderungen laufend angemessen angeleitet und überwacht werden.

d.) Der Anbieter sorgt dafür, dass die bei ihm zur Verarbeitung eingesetzten Personen im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten und Einhaltung gesetzlicher Datenschutzvorschriften angemessen häufig an wiederkehrenden Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen teilnehmen.

e.) Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten außerhalb der Betriebsstätte des Anbieters (z. B. im Home- oder Mobileoffice oder bei Fernzugriff) ist zulässig, sofern die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen und dokumentiert werden, die den Besonderheiten dieser Verarbeitungssituationen in angemessener Weise Rechnung tragen und insbesondere auch eine ausreichende Kontrolle der Datenverarbeitung ermöglichen (z. B. Abschluss einer Vereinbarung über Datenschutz im Home- und Mobile-Office mit Mitarbeitern). Der Anbieter legt dem Kunden eine Dokumentation der implementierten technischen und organisatorischen Maßnahmen für derartige Home-, Mobile oder andere Fernverarbeitungen auf Anfrage vor.

f.) Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf Privatgeräten der Beschäftigten des Anbieters und Beauftragten ist nur mit Zustimmung des Kunden zulässig.

g.) Sofern durch gesetzliche Vorgaben vorgegeben, benennt der Anbieter einen den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Datenschutzbeauftragten. Der Anbieter teilt dem Kunden die Kontaktinformationen desder Datenschutzbeauftragten und spätere Änderungen mit.

h.) Die im Auftrag durchgeführten Verarbeitungsprozesse werden vom Anbieter in einem angemessenen Umfang, in einem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gesondert dokumentiert und dem Kunden auf Anforderung bereitgestellt.

i.) Die im Rahmen des Auftragsverarbeitungsvertrag überlassene Daten sowie Datenträger und sämtliche hiervon gefertigten Kopien, verbleiben im Eigentum, bzw. in Inhaberschaft des Kunden, unterliegen der Verfügungsherrschaft des Kunden, sind durch den Anbieter sorgfältig zu verwahren, vor Zugang durch unberechtigte Dritte zu schützen und dürfen nur mit Zustimmung des Kunden vernichtet werden. Die Vernichtung hat datenschutzgerecht und so zu erfolgen, dass eine Wiederherstellung auch von Restinformationen mit vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich und nicht zu erwarten ist. Kopien von Daten dürfen nur erstellt werden, wenn sie zur Erfüllung der Leistungshaupt- und Nebenpflichten des Anbieters gegenüber dem Kunden erforderlich sind (z.B. Backups) und das vertragliche sowie das gesetzliche Datenschutzniveau gewährleistet werden.

j.) Der Anbieter ist verpflichtet, eine nach diesem Auftragsverarbeitungsvertrag unverzüglich herbeizuführende Rückgabe bzw. Löschung der Daten und Datenträger auch bei Unterauftragsverarbeitern herbeizuführen.

k.) Der Anbieter hat den Nachweis, einer im Rahmen dieses Auftragsverarbeitungsvertrages ordnungsgemäß erfolgten Vernichtung, bzw. Löschung von Daten und Dateien zu führen und auf Verlangen dem Kunden zur Verfügung zu stellen.

l.) Die Einrede eines Zurückbehaltungsrechts wird hinsichtlich der im Auftrag verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen.

m.) Der Anbieter führt im angemessenen Umfang den regelmäßigen Nachweis der Erfüllung seiner Pflichten, insbesondere der vollständigen Umsetzung der vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie ihrer Wirksamkeit (z. B. durch regelmäßige Kontrollen, Prüfungen, etc.). Der Nachweis ist dem Kunden auf Anforderung zu überlassen. Der Nachweis kann durch genehmigte Verhaltensregeln oder ein genehmigtes Zertifizierungsverfahren erbracht werden.

n.) Soweit die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen den Anforderungen des Anbieters oder den gesetzlichen Anforderungen nicht oder nicht mehr genügen, benachrichtigt der Anbieter den Kunden unverzüglich.

o.) Die bereits zum Abschluss dieses Auftragsverarbeitungsvertrages bestehenden technischen- und organisatorische Maßnahmen, werden vom Anbieter in der Anlage 3: Technische- und organisatorische Maßnahmen aufgeführt und vom Kunden akzeptiert.

8. Informationspflichten und Mitwirkungspflichten des Anbieters
a.) Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen darf der Anbieter nur nach vorheriger Zustimmung durch den Kunden oder im Fall zwingender gesetzlicher Pflichten, gerichtlicher oder gesetzlicher Informationen erteilen. Wendet sich eine betroffene Person an den Anbieter und macht ihre Betroffenenrechte geltend (insbesondere Rechte auf Auskunft oder Berichtigung, bzw. Löschung personenbezogener Daten), wird der Anbieter die betroffene Person an den Kunden verweisen, sofern eine Zuordnung an den Kunden nach Angaben der betroffenen Person möglich ist. Der Anbieter leitet den Antrag der betroffenen Person unverzüglich an den Kunden weiter und unterstützt den Kunden im Rahmen der Zumutbarkeit und Möglichkeit. Der Anbieter haftet nicht, wenn das Ersuchen der betroffenen Person vom Kunden nicht, nicht richtig oder nicht fristgerecht beantwortet wird, soweit dies nicht vom Anbieter zu vertreten ist.

b.) Der Anbieter hat den Kunden unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn der Anbieter im Hinblick auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Einhaltung von Bestimmungen dieses Auftragsverarbeitungsvertrages und/ oder einschlägiger Datenschutzvorschriften feststellt. Der Anbieter trifft die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der personenbezogenen Daten und zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen der betroffenen Personen und spricht sich hierzu unverzüglich mit dem Kunden ab.

c.) Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich darüber informieren, wenn eine Aufsichtsbehörde gegenüber dem Anbieter tätig wird und deren Tätigkeit die für den Kunden verarbeiteten Daten betreffen kann. Der Anbieter unterstützt den Kunden bei der Wahrnehmung seiner Pflichten (insbesondere zur Auskunfts- und Duldung von Kontrollen) gegenüber Aufsichtsbehörden.

d.) Sollte die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Kunden durch Maßnahmen Dritter (z.B. Gläubiger, Behörden, Gerichte, etc.) gefährdet sein (Pfändung, Beschlagnahme, Insolvenzverfahren, etc.) wird der Anbieter die Dritten unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich bei dem Kunden liegen und nach Rücksprache mit dem Kunden, sofern erforderlich, entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen (z.B. Widersprüche, Anträge, etc. stellen).

e.) Der Anbieter stellt dem Kunden Informationen betreffend die Verarbeitung von Daten im Rahmen dieses Auftragsverarbeitungsvertrages, die für die Erfüllung von gesetzlichen Pflichten des Kunden (zu denen insbesondere Anfragen Betroffener oder Behörden und die Einhaltung seiner Rechenschaftspflichten einer Datenschutz-Folgenabschätzung gehören können) notwendig sind, zur Verfügung.

f.) Die Informationspflichten des Anbieters erstrecken sich zunächst auf Informationen, die dem Anbieter, seinen Beschäftigten und Beauftragten vorliegen. Die Informationen müssen nicht von dritten Quellen beschafft werden, wenn die Beschaffung durch den Kunden im zumutbaren Rahmen erfolgen könnte und keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.

g.) Der Anbieter muss Einhaltung seiner sich aus der Auftragsverarbeitung ergebenden vertraglichen und gesetzlichen Pflichten jederzeit mit geeigneten Mitteln nachweisen können

9. Maßnahmen bei Gefährdung oder Verletzung des Datenschutzes
a.) Für den Fall, dass der Anbieter Tatsachen feststellt, welche die Annahme begründen, dass der Schutz der für den Kunden verarbeiteten personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 12 DSGVO verletzt sein könnte, hat der Anbieter den Kunden unverzüglich und vollständig zu informieren, unverzüglich erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen, und bei der Erfüllung der dem Kunden obliegenden Pflichten, insbesondere im Zusammenhang mit der Meldung an zuständige Behörden oder betroffene Personen zu unterstützen.

c.) Die Information über eine (mögliche) Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an den Kunden hat unverzüglich zu erfolgen. Die Meldung des Anbieters muss entsprechend Art. 33 Abs. 3 DSGVO, mindestens die folgenden Angaben beinhalten:

  • Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, soweit möglich mit Angabe der betroffenen Kategorien von Daten und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;
  • den Namen und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder einer sonstigen Anlauf- oder Kontaktstelle für weitere Informationen;
  • eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (z. B. unter Angabe weiterer Details: Identitätsdiebstahl, Vermögensnachteile, etc.);
  • eine Beschreibung der vom Anbieter ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen;
  • Ebenfalls unverzüglich mitzuteilen sind erhebliche Störungen bei der Auftragserledigung sowie Verstöße des Anbieters oder der bei ihm beschäftigten Personen oder von ihm Beauftragten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen oder die in diesem Auftragsverarbeitungsvertrag getroffenen Festlegungen.

10. Überprüfungen und Inspektionen
a.) Der Kunde hat das Recht, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der Regelungen dieses Auftragsverarbeitungsvertrages, insbesondere der TOMs beim Anbieter jederzeit im erforderlichen Umfang selbst oder durch Dritte zu kontrollieren und die erforderlichen Überprüfungen, einschließlich Inspektionen, durchzuführen.

b.) Der Anbieter hat den Kunden bei den Kontrollen und Inspektionen im erforderlichen Rahmen zu unterstützen (z. B. durch Bereitstellung von Personal und Gewährung von Zugangs- und Zugriffsrechten).

c.) Vor-Ort-Kontrollen erfolgen innerhalb üblicher Geschäftszeiten, sind vom Kunden mit einer angemessenen Frist (mindestens 14 Tage) anzumelden. In Notfällen, d.h., wenn ein Zuwarten die Rechte der Betroffenen und/oder des Kunden für diese in einem nicht zumutbaren Maße gefährden würde, kann eine angemessen kürzere Frist gewählt werden. Umgekehrt kann eine längere Frist erforderlich sein (wenn z. B. umfangreiche Vorbereitungen erfolgen müssen oder während der Urlaubszeit). Die Abweichungen von der Frist sind jeweils von der sie in Anspruch nehmenden Partei zu begründen.

d.) Die Kontrollen sind auf den erforderlichen Rahmen beschränkt und müssen auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Anbieters sowie den Schutz von personenbezogenen Daten Dritter (z.B. anderer Kunden oder Mitarbeiter des Anbieters) Rücksicht nehmen. Vermeidbare Betriebsstörungen sind zu vermeiden. Soweit dem Anlass und Zweck der Prüfung genügend, soll sich eine Kontrolle auf Stichproben beschränken.

e.) Zur Durchführung der Kontrolle sind nur fachkundige Personen zugelassen, die sich legitimieren können und im Hinblick auf die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie interne Prozesse des Anbieters und personenbezogene Daten zur Vertraulichkeit- und Verschwiegenheit verpflichtet sind. Der Anbieter kann den Nachweis einer entsprechenden Verpflichtung verlangen. Sollte der durch den Kunden beauftragte Prüfer in einem Wettbewerbsverhältnis zum Anbieter stehen oder sonst ein begründeter Anlass zu seiner Ablehnung vorliegen, hat der Anbieter gegen diesen ein Einspruchsrecht.

f.) Statt der Einsichtnahmen und der Vor-Ort-Kontrollen, darf der Anbieter den Kunden auf eine gleichwertige Kontrolle durch unabhängige Dritte (z.B. neutrale Datenschutzauditoren), Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln (Art. 40 DSGVO) oder geeignete Datenschutz- oder IT-Sicherheitszertifizierungen gem. Art. 42 DSGVO verweisen. Dies gilt nur, wenn der Verweis dem Kunden zuzumuten ist und die Art sowie Umfang der Prüfung und Verweise der Art und dem Umfang des berechtigten Kontrollvorhabens des Kunden entsprechen. Der Anbieter verpflichtet sich, den Kunden über den Ausschluss von genehmigten Verhaltensregeln gemäß Art. 41 Abs. 4 DSGVO, den Widerruf einer Zertifizierung gemäß Art. 42 Abs. 7 und jede andere Form der Aufhebung oder wesentlichen Änderung der vorgenannten Nachweise unverzüglich zu unterrichten.

g.) Der Kunde übt sein Kontrollrecht grundsätzlich nicht häufiger als alle 12 Monate aus, es sei denn ein konkreter Anlass (insbesondere eine Verletzung des Datenschutzes, ein Sicherheitsvorfall oder das Ergebnis einer Auditierung) macht Kontrollen vor Ablauf dieses Zeitraums erforderlich.

11. Unterauftragsverhältnisse
a.) Nimmt der Anbieter die Dienste eines weiteren Unterauftragsverarbeiters im Sinne von Art. 28 Abs. 2 DSGVO (im Weiteren: "Unterauftragsverarbeiter") in Anspruch, um bestimmte Verarbeitungstätigkeiten im Namen des Kunden auszuführen, dann muss er dem Unterauftragsverarbeiter im Wege eines Vertrags oder eines gesetzlich zulässigen anderen Rechtsinstruments dieselben Datenschutzpflichten zu denen sich der Anbieter in diesem Auftragsverarbeitungsvertrag verpflichtet hat, auferlegen (insbesondere im Hinblick auf die Befolgung von Weisungen, Einhaltung der TOMs, Erteilung von Informationen und Duldung von Kontrollen).

b.) Der Anbieter wählt den Unterauftragsverarbeiter unter besonderer Berücksichtigung der Eignung und der Zuverlässigkeit zur Einhaltung der Pflichten aus diesem Auftragsverarbeitungsvertrag sowie der Eignung der vom Unterauftragsverarbeiter getroffenen TOMs, sorgfältig aus.

c.) Die Weiterleitung von im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten an Unterauftragsverarbeiter ist erst zulässig, wenn der Anbieter sich davon überzeugt hat, dass der Unterauftragsverarbeiter seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat. Die Prüfung ist zu dokumentieren und die Dokumentation dem Kunden auf Aufforderung vorzulegen.

d.) Der Anbieter hat die Einhaltung der Pflichten des Unterauftragsverarbeiters, insbesondere der TOMs regelmäßig, in einem angemessenen Umfang zu überprüfen. Die Prüfung und ihr Ergebnis sind so nachvollziehbar zu dokumentieren, dass sie für einen fachkundigen Dritten nachvollziehbar sind. Die Dokumentation ist dem Kunden auf Verlangen vorzulegen. Statt eigener Überprüfung darf der Anbieter auf eine Überprüfung durch unabhängige Dritte (z.B. neutrale Datenschutzauditoren), Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln (Art. 40 DSGVO) oder geeignete Datenschutz- oder IT-Sicherheitszertifizierungen gem. Art. 42 DSGVO verweisen. Der Anbieter verpflichtet sich, den Kunden über den Ausschluss von genehmigten Verhaltensregeln gemäß Art. 41 Abs. 4 DSGVO, den Widerruf einer Zertifizierung gemäß Art. 42 Abs. 7 und jede andere Form der Aufhebung oder wesentlichen Änderung der vorgenannten Nachweise beim Subunternehmer unverzüglich zu unterrichten.

e.) Die Verantwortlichkeiten zur Wahrnehmung der Pflichten aus diesem Auftragsverarbeitungsvertrag und aus dem Gesetz sind zwischen dem Anbieter und dem Unterauftragsverarbeiter eindeutig zu regeln und voneinander abzugrenzen.

f.) Kommt der Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet hierfür der Anbieter gegenüber dem Kunden nach Maßgabe von Ziff. 16 des Auftragsverarbeitungsvertrages.

g.) Verarbeitungen von personenbezogenen Daten, die keinen direkten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung aus dem Hauptvertrag aufweisen und bei denen der Anbieter die Leistungen Dritter als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um seine geschäftliche Tätigkeit auszuüben (z.B. Reinigungs-, Bewachungs-, Wartungs-, Telekommunikations- oder Transportleistungen) stellen keine Unterauftragsverarbeitung im Sinne der vorstehenden Regelungen dieses Auftragsverarbeitungsvertrages dar. Gleichwohl hat der Anbieter sicher zu stellen, z.B. durch vertragliche Vereinbarungen oder Hinweise und Instruktionen, dass hierbei die Sicherheit der Daten nicht gefährdet wird und die Vorgaben dieses Auftragsverarbeitungsvertrages und der Datenschutzvorschriften eingehalten werden.

h.) Unterauftragsverhältnisse, die dem Kunden bei Abschluss dieses Auftragsverarbeitungsvertrages mitgeteilt wurden, gelten in dem mitgeteilten Umfang unter Geltung der Regelungen dieses Auftragsverarbeitungsvertrages zu Unterauftragsverhältnissen als genehmigt.

i.) Die bereits zum Abschluss dieses Auftragsverarbeitungsvertrages bestehenden Unterauftragsverhältnisse, werden vom Anbieter in der Anlage 2: Unterauftragsverhältnisse aufgeführt und durch den Anbieter aktualisiert.

12. Räumlicher Bereich der Auftragsverarbeitung
a.) Der Anbieter ist berechtigt, seine Beschäftigten im Zuge der Auftragsverarbeitung, global im „Home-Office“ oder „Mobil“ einzusetzen. Die Einhaltung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahme auch in dieser Umgebung wird durch den Anbieter sichergestellt.

b.) Personenbezogene Daten werden primär im Rahmen der Auftragsverarbeitung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz verarbeitet.

c.) Die Verarbeitung darf in Drittstaaten erfolgen, sofern die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind, d. h. insbesondere die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau festgestellt hat; b) auf Grundlage von wirksamen Standardschutzklauseln (sog. Standard Contractual Clauses, "SCC"); oder c) auf Grundlage von anerkannten verbindlichen internen Datenschutzvorschriften.

d.) Die Genehmigung von Unterauftragsverarbeitern durch den Kunden im Rahmen dieses Auftragsverarbeitungsvertrages, erstreckt sich auch auf den räumlichen Bereich der Auftragsverarbeitung.

13. Fernwartung
a.) Sofern der Anbieter Wartung und/oder Pflege von IT-Systemen des Kunden auch im Wege der Fernwartung durchführt, ist der Anbieter verpflichtet, dem Kunden eine wirksame Kontrolle der Fernwartungsarbeiten zu ermöglichen. Dies kann z.B. durch Einsatz einer Technologie erfolgen, die dem Kunden ermöglicht, die vom Anbieter durchgeführten Arbeiten auf einem Monitor o.ä. Gerät zu verfolgen. Hierzu kann dem Kunden auf Nachfrage eine Protokolldatei der durchgeführten Warten bereitgestellt werden.

b.) Für den Fall, dass der Kunde einer Berufsgeheimnispflicht i.S.d. § 203 StGB unterliegt, hat dieser Sorge dafür zu tragen, dass eine unbefugte Offenbarung i.S.d. § 203 StGB durch die Fernwartung nicht erfolgt. Der Anbieter ist diesbezüglich verpflichtet, Technologien einzusetzen, die nicht nur ein Verfolgen der Tätigkeit auf dem Bildschirm ermöglicht, sondern dem Kunden auch eine Möglichkeit gibt, die Fernwartungsarbeiten jederzeit zu unterbinden.

c.) Wenn der Kunde bei Fernwartungsarbeiten nicht wünscht, die Tätigkeiten an einem Monitor o.ä. Gerät zu beobachten, wird der Anbieter die von ihm durchgeführten Arbeiten in geeigneter Weise auf Anfrage dokumentieren.

14. Pflichten des Kunden
a.) Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn er in den Auftragsergebnissen, Weisungen oder Verarbeitungsprozessen Fehler oder Unregelmäßigkeiten im Hinblick auf datenschutzrechtliche Bestimmungen feststellt.

b.) Der Kunde benennt die zum Empfang von Weisungen berechtigte Ansprechpartner und ist verpflichtet Änderungen der Ansprechpartner oder deren Kontaktinformationen sowie Vertreter im Fall einer nicht vorübergehenden Abwesenheit oder Verhinderung unverzüglich mitzuteilen.

c.) Im Falle einer Inanspruchnahme des Anbieters durch betroffene Personen, dritte Unternehmen, Stellen oder Behörden hinsichtlich etwaiger Ansprüche aufgrund der Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen dieses Auftragsverarbeitungsvertrages, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter bei der Abwehr des Anspruches im Rahmen seiner Möglichkeiten und unter Berücksichtigung des Verschuldensgrades der Vertragsparteien zu unterstützen.

15. Haftung
a.) Die zwischen den Parteien im Hauptvertrag getroffene Haftungsregelung gilt auch für den vorliegenden Auftragsverarbeitungsvertrag, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

b.) Im Falle einer Inanspruchnahme einer der Parteien durch eine betroffene Person hinsichtlich etwaiger Ansprüche nach Art. 82 DSGVO oder einer Aufsichtsbehörde aufgrund oder im Zusammenhang mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag, verpflichtet sich die jeweils andere Partei, die in Anspruch genommene Partei bei der Abwehr der Ansprüche angemessen zu unterstützen

c.) Soweit durch eine unzulässige oder unrichtige Datenverarbeitung im Rahmen dieses Auftragsverarbeitungsverhältnisses ein Schaden entsteht und dieser Schaden durch die korrekte Umsetzung der beauftragten Dienstleistung oder einer vom Kunden erteilten Weisung entstanden ist, haftet hierfür der Kunde. In diesem Fall stellt der Kunde den Anbieter unter Berücksichtigung eines etwaigen Mitverschuldens des Anbieters von allen Ansprüchen inklusive entstandener Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung frei, die im Zusammenhang mit der konkreten Umsetzung der beauftragten Dienstleistung oder der vom Kunden erteilten Weisung gegen den Anbieter erhoben werden.

d.) Diese Ziff. 15 gilt entsprechend im Falle von Schäden, die Mitarbeiter des Anbieters bzw. von ihm mit der Vertragsdurchführung Beauftragten oder von ihm eingesetzte Unterauftragnehmer im Zusammenhang mit der Erbringung der geschuldeten Verarbeitung von Daten schuldhaft verursachen.

16. Laufzeit, Fortgeltung nach Vertragsende und Datenlöschung
a.) Der Auftragsverarbeitungsvertrag wird Abschluss des Hauptvertrags wirksam. Laufzeit und Ende des Auftragsverarbeitungsvertrags richten sich nach der Laufzeit und dem Ende des Hauptvertrages.

b.) Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt den Vertragsparteien vorbehalten, insbesondere im Fall eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Pflichten und Vorgaben dieses Auftragsverarbeitungsvertrages und des geltenden Datenschutzrechts. Ein schwerwiegender Verstoß liegt insbesondere vor, wenn der Anbieter die in dem Auftragsverarbeitungsvertrag bestimmten Pflichten und die vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen in erheblichem Maße nicht erfüllt oder nicht erfüllt hat.

c.) Der außerordentlichen Kündigung hat bei unerheblichen Pflichtverstößen eine Abmahnung der Verstöße mit angemessener Frist zur Abhilfe vorauszugehen, wobei die Abmahnung nicht erforderlich ist, wenn nicht damit zu rechnen ist, dass die beanstandeten Verstöße behoben werden oder diese derart schwer wiegen, dass ein Festhalten am Auftragsverarbeitungsvertrag der kündigenden Vertragspartei nicht zuzumuten ist.

d.) Die Kündigung dieses Auftragsverarbeitungsvertrages, als auch die Aufhebung dieser Formklausel müssen zumindest in Textform erfolgen.

e.) Nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen im Rahmen dieses Auftragsverarbeitungsvertrages, wird der Anbieter alle personenbezogenen Daten und deren Kopien (sowie sämtliche im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände), nach Wahl des Kunden entweder vernichten oder zurückgeben, sofern nicht eine gesetzliche Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht; in diesem Fall informiert der Anbieter den Kunden über die Verpflichtung und deren Umfang, es sei denn dass die Kenntnis der Verpflichtung seitens des Kunden erwartet werden kann. Die Vernichtung, bzw. Löschung hat datenschutzgerecht und so zu erfolgen, dass eine Wiederherstellung auch von Restinformationen mit vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich und nicht zu erwarten ist. Die Einrede eines Zurückbehaltungsrechts wird hinsichtlich der verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen. Im Hinblick auf die Löschung oder Rückgabe, gelten die Auskunfts-, Nachweis und Kontrollrechte des Kunden entsprechend diesem Auftragsverarbeitungsvertrag.

f.) Die sich aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag ergebenden Pflichten zum Schutz vertraulicher Informationen gelten auch nach Ende des Auftragsverarbeitungsvertrages fort, sofern der Anbieter weiterhin die vom Auftragsverarbeitungsvertrag umfassten personenbezogenen Daten verarbeitet und die Einhaltung der Pflichten für den der Anbieter auch nach Vertragsende zumutbar ist.

g.) Dokumentationen, die dem Nachweis der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung und Sicherstellung der TOMs dienen, sind durch den Anbieter den jeweiligen, ihm bekannten Aufbewahrungs- und Löschungsfristen (oder solchen, die ihm bekannt sein müssten) des Kunden entsprechend, zumindest drei Jahre auch über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Der Anbieter kann die Dokumentationen zu seiner Entlastung dem Kunden bei Vertragsende übergeben.

17. Schlussbestimmungen
a.) Mit Zustandekommen des Auftragsverarbeitungsvertrages werden alle etwaigen früheren Verträge aufgehoben, die zwischen den Parteien abgeschlossen wurden und die die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag regeln, wenn und soweit diese den gleichen Gegenstand der Auftragsverarbeitung betreffen und wenn und soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

b.) Änderungen sowie Ergänzungen des Auftragsverarbeitungsvertrages, als auch die Aufhebung dieser Formklausel müssen zumindest im elektronischen Format erfolgen.

18. Anlagen
Die nachfolgend aufgezählten Anlagen werden zum Bestandteil des Auftragsverarbeitungsvertrages und sind unter https://recruiting-now.de/auftragsverarbeitungsvertrag/ zu finden:

  • Anlage 1: Gegenstand der Auftragsverarbeitung
  • Anlage 2: Unterauftragsverarbeiter
  • Anlage 3: Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)